Die Familiennamen
„Ihr sucht die Menschen zu benennen,und glaubt am Namen sie zu kennen,Wer tiefer sieht, gesteht sich frei,es ist was Anonymes dabei.“- Goethe, Sprichtwörtlich –
Jeder Familienname gibt die Frage auf, was er bedeutet, wovon er sich ableiten lässt und woher er kommt. Das „Anonyme“ zu klären oder einer Erklärung näher zu bringen, stellt sich im Rahmen dieser Arbeit auch für den Familiennamen Tritschler als interessante Aufgabe. Denn die Frage, ob die Namensträger mit den verschiedenen Schreibweisen demselben Familienstamm zugehören, lässt sich möglicherweise beantworten, wenn es gelingt, mit Hilfe der Familiennamen-Definitionen, der Erkenntnisse aus der Familiennamen-Geographie und der Heraldik, Zusammenhänge sichtbar zu machen. Die eigentliche genealogische Forschung wird mit diesen Überlegungen unterstützt. Bei dem insgesamt relativ seltenen Familiennamen Tritschler ergibt sich mit anderen Worten die Fragestellung, ob die heute lebenden Namensträger von denselben Vorfahren abstammen oder ob der Name etwa an verschiedenen Orten, zu verschiedenen Zeiten und für verschiedene Namensträger(familien) getrennt voneinander entstanden ist und somit u.U. keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.
Die Vermutung einer differenzierten Entstehung des Familiennamens läge z.B. nahe, wenn der Familienname als Herkunftsname entstanden wäre oder eine Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung darstellte. Andererseits könnte der Familienname, soweit er sich als regionaler bzw. sprachraumbezogener Eigenschafts- oder Übername versteht, ursprünglich nur einer bestimmten Person zugedacht worden sein, deren Nachkommen diesen dann als erblichen Familiennamen weitergetragen haben. Der Frage der Etymologie des Familiennamens Tritschler nachzugehen, empfiehlt sich aber auch, um möglicherweise so weitgehend Aufschluss über die Herkunft des Geschlechts zu gewinnen, dass sich die weitere genealogische Forschung auf ein bestimmtes Gebiet bzw. einen Sprach- oder Lebensraum konzentrieren kann.
Um das Phänomen der Entstehung von Familiennamen historisch begreifen und beurteilen zu können, muss man sicher aber zunächst vergegenwärtigen, dass früher das Prinzip der Einnamigkeit bestanden hat: die einzelne Person trug nur einen einzigen Namen, einen – nach dem heutigen Verständnis – Vor- oder Tauf- bzw. Rufnamen. Sie war mit diesem einen Namen in ihrem Lebens- und Wirkungskreis ausreichend identifiziert. Die erwähnte Zeugenvernehmung aus dem Jahr 1316 zeigt beispielhaft, dass ein „Dietrich, der Sohn des Siegfried aus der Schildwende“ mit einem Rufnamen selbst in einem Gerichtsprotokoll als ausreichend bezeichnet galt.
Die Quellen zeigen, dass in Deutschland etwa seit dem 12. Jahrhundert allmählich die Sitte der Familiennamengebung um sich gegriffen hat. Hierfür bestand bei wachsenden Bevölkerungszahlen hauptsächlich in Städten und größeren Gemeinden ein Bedürfnis, um eine bestimmte Person mit der notwendigen (Rechts-)Sicherheit und Eindeutigkeit zu bezeichnen. Die Notwendigkeit einer genaueren Bezeichnung und Unterscheidung machte sich gebieterisch geltend, im täglichen Leben wie bei der Ausstellung von Urkunden. Um zu wissen, welcher Hermann, Heinrich oder Johannes unter den vielen dieses Namens gemeint sei, mussten also Namenszusätze gefunden werden, wodurch die einzelne Person genauer gekennzeichnet wurde.
Bei der Einführung von Familiennamen handelte es sich zunächst um eine europäische Erscheinung, die von Westen und Süden her allmählich auf das Gebiet des deutschen Reiches übergegriffen hat und mit deutschen Ostsiedlungen auch nach Osteuropa getragen wurde. Innerhalb Deutschland waren im Westen und Süden die ersten festen Familiennamen festzustellen. Am frühesten traten die Geschlechtsnamen in Süddeutschland und am Rhein auf; so in Köln 1106, in Zürich 1145, in Basel 1168. Der Prozess dauerte aber Jahrhunderte, bis er in Deutschland wirklich zum Abschluss kam. Erst um das Jahr 1600 hatte sich schließlich der Brauch durchgesetzt, einen (erblichen) Familiennamen zu führen. Bei der Landbevölkerung hing die Benennung mit dem Grad der errungenen Freiheiten zusammen. Während freie Bauern schon um 1300 wirkliche Geschlechtsnamen trugen, entbehrten die Leibeigenen in manchen Gegenden derselben bis in das 14., zum Teil bis in das 16. Jahrhundert. Ab Oberrhein ist bei den Bauern gegen 1300 der erbliche Familienname die Regel. Eine Verpflichtung zur Führung eines Familiennamens bestand noch nicht, willkürliche Namensänderungen wurden vorgenommen und die Schreibweise der Familiennamen entsprach überwiegend dem jeweiligen akustischen Verständnis.
In Frankreich gab es dagegen schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts behördliche Maßnahmen zur Sicherung der Beständigkeit der Familiennamen und zur Unterbindung des Namenswechsels. In Bayern wurden im Jahr 1677 Namensänderungen verboten, in Österreich erst 1776, in Preußen noch später, nämlich 1794. Am längsten widersetzten sich in Deutschland die Friesen einem einheitlichen Namensrecht: durch ein Dekret Napoleons wurde im Jahr 1811 die Annahme fester Familiennamen verfügt, an das 1825 nochmals erinnert werden musste. Die hannoverische Regierung ordnete noch in den Jahren 1826, 1829 und 1855 für Ostfriesland die Aufstellung von Listen über die Familiennamen an, um ihre Beständigkeit zu sichern.
Bei der Bildung von Familiennamen bediente man sich der einleuchtendsten bzw. verständlichsten Unterscheidungsmerkmale. Sie bestanden beispielsweise im Personennamen des Vaters oder in der Angabe des Amtes bzw. der Beschäftigung; sie waren auch von besonderen, an einer Person hervortretenden Eigenschaften oder von dem Wohnsitz bzw. seiner Herkunft entlehnt.
Die Familiennamenkunde kennt deswegen eine Typisierung, die sich an den gewachsenen Gruppen von Familiennamen orientiert:
Familiennamen aus Herkunftsbezeichnungen
z.B.
Fehrenbach(er) = aus Vöhrenbach
Furtwängler = aus Furtwangen
Villinger(er) = aus Villingen
Schwarzwälder = vom Schwarzwald
Elsässer = vom Elsass.
Namen, die sich an Orts- oder Gebietsnamen orientierten, wurden dabei den Namensträgern nicht nach ihrem Wohnort, sondern nach ihrer Herkunft gegeben, d.h. sie erhielten ihren Namen außerhalb ihrer Herkunftsorte bzw. –gebiete. Neben den Ortsbezeichnungen, die zu Familiennamen geworden sind, gibt es häufig Namensvorkommen, die sich nach der (Lage der) Wohnstätte der Namensträger bildeten, z.B.: Berger (vom/am Berg), Thaler (vom Tal), Winterhal(d/t)er (von der Nordhalde), Spiegelhal(d/t)er (von der Süd- bzw. Sonnenhalde). In ländlichen, aber auch in städtischen Lebensräumen war und ist es teils auch heute noch üblich, einzelnen Häusern bzw. bäuerlichen Anwesen Übernahmen zu geben, nach denen die jeweiligen Bewohner bezeichnet werden, Gewachsene „Hausnamen“ wurden beibehalten, wenn auch die Familien wechselten.
Berufsnamen (Stand, Amt, Gewerbe)
Berufliche Tätigkeiten waren für die Namensgebung eine sehr ergiebige Quelle. Namen wie beispielsweise Bauer, Knecht, Hofmann, Huber (= Halbbauer), H(äe)usler (= Hintersasse ohne Gut), Lehmann (= Lehensmann) bezeichnen die soziale Stellung eines Menschen in einem landwirtschaftlich angelegten Gemeinwesen, wogegen z.B. die Burger (= Städter), die Dorer (= Thorer, Torwächter) oder die Neukum (= Zuzügler, Neuankömmling) einem städtischen Gemeinwesen angehören.Neben diesen Standesbezeichnungen sind Amtsbezeichnungen häufig anzutreffen. Hierzu gehören Schultheiß (= Gemeindevorsteher), Vogt, Schaumann (welche Waren nach Güte, Maß und Gewicht zu „beschauen“ hatten), Ganter (von „verganten“, versteigern). Verwaltungsbeamte waren die Maier bzw. Mayer (= Inhaber eines Meierhofes bzw. –amtes), deren Amtsbezeichnung vielfach z.B. mit den Namen Kornmayer, Hofmaier, Zinsmaier usw. näher unterschieden wurde. Kammerer (= Verwalter der herrschaftlichen Kammereieinkünfte). Am(m)ann (= Amtmann), Zoller (= Zolleinnehmer), Münzer (= Münzpräger), Schreiber (= Stadt- bzw. Gemeindeschreiber), Kanzler (= Kanzleivorsteher), Jäger, Koch und Karrer (= Fuhrmann) waren weitere überwiegend städtische Amtsbezeichnungen, die zu Familiennamen wurden.
Familiennamen aus Eigenschafts- und Übernamen
Eine bunte Vielfalt von Familiennamen ist aus Übernamen entstanden, die sich aus den verschiedensten Eigenarten von Personen gebildet hatten. Es war für die Menschen die wohl einfachste Form der Namengebung, die sich ohne Kenntnis oder Ansehung von Herkunft oder Tätigkeit aus den augenfälligen Kriterien herausgebildet hat. Dabei ist es oft nicht einfach bzw. zweifelsfrei nachzuweisen, einen heute gebräuchlichen Familiennamen auf eine Eigenschaft o.ä. zurückzuführen. Die Literatur bildete auch aus diesem fast unerschöpflichen Bereich verschiedene Namensgruppen. Neben diesen Eigenschaftsnamen fand eine Vielzahl von eigentlichen Übernamen Eingang in die Namensgebung; sie sind zum Teil als Spott- oder Kosenamen zu verstehen.
Außer den abgehandelten, wichtigsten Namenstypen kennt die Familiennamenkunde noch weitere Formen wie z.B. Familiennamen aus altdeutschen Männernamen, aus Heiligennamen, aus christlichen Taufnahmen sowie Familiennamen, die nach Kürzungen bzw. unter Anfügung von Nachsilben entstanden sind.
Die aufgeführten Beispiele aus der Familiennamenkunde sollen aber genügen, um nun die Frage aufzuwerfen, für deren Beantwortung die dargestellten Namenstypen als Erklärungshilfe dienen sollen: Was bedeutet also der Familienname Tritschler, wovon lässt er sich ableiten und woher kommt er?




