Der Hofgrund als Existenzgrundlage und Lebensraum

Größe und Lage der heute vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen der Bauern im Hochschwarzwald sind das Ergebnis von historischen Prozessen, die dort ihren Anfang in der Besiedelungsgeschichte des Hochschwarzwaldes nahmen, die untrennbar mit der Expansionspolitik der sog. „Reformklöster“ zusammenhängen. „Mit Ausnahme von St. Blasien, das als ehemalige Einsiedelei 1065 zu einer Abtei erhoben worden war und auch bald unter den Schutz der Herzöge von Zähringen kam, erfolgten innerhalb kürzester Zeit mehrere Klostergründungen: 1082 Kloster Reichenbach, 1084 St. Georgen, 1093 die zähringische Abtei St. Peter und 1095 das Kloster Alpirsbach. Auch wenn diese Klostergründungen der Benediktiner und die damit verbundenen Siedlungsvorgänge fast gleichzeitig einsetzten, so handelte es sich doch um Parallelunternehmungen, die selbstständig und unabhängig voneinander durchgeführt wurden.
Aus religiösen wie aus politischen und wirtschaftlichen Gründen erhielten diese Klöster reiche Landschenkungen. Deren Bewirtschaftung vergaben sie an zuzugswillige Bauern, die vornehmlich aus dem nahen, intensiver genutzten Altsiedelland gekommen sein dürften. Als zusätzlichen Anreiz gewährte man den Neusiedlern besondere Vergünstigungen und Rechte, so befristete Zinsfreiheit und „Freizügigkeit“.

In der Regel erhielt jeder „Rodungsbauer“ einen Streifen Land als Lehen zugeteilt. Die Grundstücke erstreckten sich von einer Kammhöhe hinunter zum Bachgrund und bis hinauf zur gegenüberliegenden Wasserscheide, damit in jeder Einheit alle Lagen und Bodenarten auf der Winter- wie der Sommerseite gleichmäßig vertreten waren … War somit die Längsausdehnung der Lehen durch naturräumliche Gegebenheiten festgelegt, bedurfte die Bestimmung der Parzellenbreite einer zusätzlichen rechtlichen Regelung. Beispielsweise bestimmt das Recht des Dinghofes von Eschbach bei Freiburg, „dass der Zaun um Haus und Hof so weit sein soll, dass ein jeglicher Mann mit einem ziemlichen Stein von einem Ende zum anderen werfen möge.“ Sieht man einmal ab von derartigen Unwägbarkeiten bei der Landaufteilung, so hing die sehr unterschiedliche Größe der Lehensgüter vor allem von der Breite der Täler ab und war daher ganz erheblichen Schwankungen unterworfen. Die ursprünglich ausgegebenen Lehen dürften jedoch bei weitem nicht den tatsächlichen Erfordernissen entsprochen haben. Vermutlich waren sie in vielen Fällen, vor allem in den klimatisch benachteiligten Höhengebieten, für eine ertragbringende Weidewirtschaft zu klein und konnten mit ihren kargen Böden den Lebensunterhalt einer Familie kaum decken.

Gegen Ende der zweiten Rodungsperiode setzte bereits um 1300 eine Auflassung von Siedlungsflächen ein, ein Vorgang der sich bis weit in das 15. Jahrhundert hinein fortsetzte. Diesen Veränderungsprozess beschleunigten die Pestjahre 1382 und 1384, die, von mehreren Hungerperioden begleitet, einen erheblichen Bevölkerungsrückgang bewirkten. In der Folge lagen ein Drittel bis zur Hälfte der Lehen fast überall öd und brach, was die Einnahmen der Klöster und der Vögte drastisch verringerte. So waren die Grundherren schon aus Eigeninteresse gezwungen, ihren Lehensleuten größere, wirtschaftlich lebensfähige Hofflächen zu übertragen. Zwei bis vier, in Ausnahmefällen auch fünf Kleinlehen wurden zu neuen Lehensgütern zusammengefasst, die nun bis in unsere Zeit ausreichenden Ertrag erbrachten.“ (Schnitzer, Ulrich: „Schwarzwaldhäuser von gestern für die Landwirtschaft von morgen“ mit Beiträgen von Franz Meckes u.a., Konrad Theiss Verlag, Stuttgart, 1989, S. 14).

Die Reihe der oben erwähnten Klostergründungen ist um das Kloster Friedenweiler zu ergänzen, das im Jahr 1123 erstmals urkundlich genannt und das vom Kloster St. Georgen aus errichtet worden ist. Die „Meisterin von Friedenweiler“, wie die Vorsteherin des benediktinischen Frauenklosters sich nannte, lebte mit etwa 100 Ordensfrauen zusammen; der Abt von St. Georgen wurde von ihnen als „Herr und geistlicher Vater“ anerkannt. Im Zuge der Säkularisation wurden 1806 die Klosterpforten endgültig geschlossen. Die Bauern im Klosterbezirk, mithin auch die Bauernfamilien auf dem Ebenemooshof, konnten einige Jahre später die von ihnen bewirtschafteten Lehen als Eigentum erwerben. An den räumlichen Grundstrukturen ihrer Hofgüter hatte sich über Jahrhunderte nur wenig verändert.

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